Heilmassage
In Österreich kann eine ärztliche Verordnung für Heilmassage ausgestellt werden, wenn der Patient unter Beschwerden im Bewegungsapparat leidet. Die Heilmassage ist eine Therapiemethode, die auf die Behandlung von Verspannungen, Verhärtungen und Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates abzielt. Die Massage kann auf verschiedene Körperregionen angewendet werden, wie z.B. Rücken, Nacken, Schultern, Beine und Arme. Es ist wichtig zu beachten, dass die Heilmassage keine rein ästhetische oder entspannende Massage ist, sondern eine medizinische Therapieform zur Behandlung von Beschwerden im Bewegungsapparat.
Die ärztliche Verordnung für Heilmassage kann von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden, die eine entsprechende Diagnose gestellt haben und die Behandlung als geeignet und notwendig erachten. Die Verordnung enthält Angaben über die Art der Behandlung, die Dauer und die Häufigkeit der Massagesitzungen.
Teile der Kosten für Heilmassagen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die Verordnung von einem niedergelassenen Arzt oder einer niedergelassenen Ärztin ausgestellt wurde und die Behandlung von einem ausgebildeten und registrierten Masseur oder einer Masseurin durchgeführt wird. Je nach Krankenkasse bzw. Krankenversicherung wird ein Teil der Therapiekosten im Nachhinein rückerstattet. Bringen Sie bitte die bewilligte Verordnung gleich zum Erstbesuch mit. Nach abgeschlossener Therapieserie stelle ich Ihnen einen Leistungserfassung inkl. Zahlungsbestätigung aus, die Sie dann bitte mit Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Krankenversicherung abrechnen.
Erstbehandlung Heilmassage inkl. Vorgespräch/Anamnese – Gesamtdauer zwischen 60-90 Minuten
€ 80,00 – € 100,00 (abhängig von der Dauer des Vorgespräches)
Folgebehandlung Heilmassage (30 Minuten / 60 Minuten)
€ 45,00 / € 80,00
Bei Heilmassagen auf ärztliche Verordnung entfällt die Mehrwertsteuer – siehe Umsatzsteuerbefreiung gem. § 29 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG). Vor Beginn einer Behandlungsserie ist das Vorgespräch bzw. das Anamnesegespräch immer obligatorisch im Vorhinein zu absolvieren.
Reine Entspannungsmassagen, vor Allem die klassische Massage, erfordern keine genaue Anamnese und das Erstgespräch kann relativ kurzgehalten werden. Möchten Sie eine Behandlungsserie aufgrund von akuten oder chronischen Beschwerden und das aufgrund ärztlicher Verordnung beginnen, so wird von mir eine genauere Anamnese mittels strukturiertem Anamnesebogen und darauffolgender Dokumentation durchgeführt. Dabei erfrage ich mit Fokus auf die Problematik Ihren Gesundheitszustand und dokumentiere auch den Behandlungsfortschritt während und nach der Behandlungsserie. Eine Erstbehandlung bei einer geplanten Serie erfordert inkl. Anamnese ca. 60-90 min.
Hier finden Sie den Anamnesebogen, welchen Sie schon ausgefüllt zum Erstgespräch mitnehmen können. Dies spart uns gegenseitig Zeit, welche dann für die eigentliche Behandlung zur Verfügung steht.
Leider sind Terminvereinbarungen für Heilmassagen auf ärztliche Verordnung aktuell nur per Kontaktformular, E-Mail und auch sehr gerne telefonisch möglich. Eine Terminvereinbarung über Onlinekalender wird demnächst möglich sein.